Kirchwege von und nach Oelerse

Früher wurden Kirchwege zwischen den Ortschaften errichtet. Das unten genannte Dokument wurde uns von Rita Salgmann und dem Ortsheimatverein Oelerse zur Verfügung gestellt. Dafür danken wir ihnen.

Öffentliche Wege, die als solche aufgehoben bzw. verlegt sind:

  1. Ein Teil des Verbindungsweges Abbensen – Sievershausen, durch die Koppel des Halbhöfners H. Giere Nr. 10 führend. Der Weg wurde als Fußweg angelegt und teilweise verlegt.
  2. Der Dollberger Kirchsteig ist in seinem früheren Bestande aufgehoben, als Ersatz kann der Schrotweg benutzt werden.
  3. Der Schwüblingser Kirchsteig (siehe nebenstehenden Zeitungsausschnitt!) ist in seinem früheren Bestande aufgehoben. Als Ersatz kann die Straße Schwüblingsen – Sievershausen benutzt werden.

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Hinweis: zum Vergrößern anklicken)

Aus der Chronik der Primariatpfarre zu Sievershausen von Georg Fromme (1889):

Der Sieverhäuser kath. Pfarrer musste es erleben, dass viele seiner Schäflein mehr und mehr dem reinen Evangelium zugetan waren. Sie wanderten an Sonn- und Festtagen nach dem etwa drei Stunden von Sieverhausen gelegenen Hoheneggelsen, um dem dort bereits eingeführten evangelischen Gottesdienste beizuwohnen. Die Hoheneggelser warteten mit dem Beginn des Gottesdienstes bis zur Ankunft der Sieverhäuser Glaubensgenossen. Sahen sie diese auf dem Berge vor dem Dorfe, so fingen sie an zu läuten. Konnten aber einmal keine Sieverhäuser kommen, so mussten sie jedoch trotzdem einen Boten schicken, welcher dann von dem Berge aus den wartenden Hoheneggelsern das verabredete Zeichen gab, dass aus Sievershausen niemand erscheinen werde. Den Weg, den die ältesten Sieverhäuser Lutheraner gegangen sind, hat noch sehr viele Jahre "Sievershäuser Kircheweg" geheißen. Unter den Sievershäusern waren natürlich auch schon Oelerser und auch Abbenser. Später wurden noch mehr Kirchwege eingerichtet, die oftmals auch über Äcker führten.

Anmerkung: Die aufgehobenen öffentlichen Wege werden von den Anliegern, durch deren Koppel sie geführt haben, genutzt als Acker oder Weide; sie sind aber den Anliegern in ihrem Flächeninhalte nicht übertragen. 1942 an die Anlieger aufgelassen